Winterdienst

Geräumt ist die eine Hälfte. Nachgewiesen die andere.

Die Räum- und Streupflicht lässt sich beauftragen, aber nicht abgeben: Für das Verschulden seines Dienstleisters haftet der Eigentümer wie für eigenes. Wir räumen und streuen satzungskonform — und dokumentieren jeden Einsatz zeitgestempelt, damit Sie im Schadensfall etwas in der Hand haben.

Einsatz vor Beginn der Räumpflicht · Satzungskonform, ohne Streusalz auf Gehwegen · Jeder Einsatz mit Zeitstempel und Foto

7 / 9 Uhr
Bis dahin ist geräumt: werktags und sonn- oder feiertags
20 Uhr
Bis dahin bleibt die Fläche sicher
kein Salz
Auf Gehwegen, stattdessen abstumpfende Streumittel
100 %
Einsätze mit Zeitstempel, Foto und Streugutangabe im Cockpit

Zeiten und Streugutregeln nach der Satzung der Stadt Mannheim; in anderen Städten gelten abweichende Vorgaben.

Ausgangslage

Die Pflicht können Sie vergeben. Die Verantwortung bleibt.

Die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege liegt bei der Gemeinde und wird per Satzung auf die Anlieger übertragen. Wer diese Pflicht weitergibt — an einen Mieter oder an einen Dienstleister — verliert sie damit nicht.

  • Der Dienstleister ist Erfüllungsgehilfe

    Der Bundesgerichtshof hat am 6. August 2025 entschieden, dass ein Vermieter für den Sturz seines Mieters auf einer nicht geräumten Gemeinschaftsfläche haftet — auch dann, wenn das Gebäude einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört und ein Dienstleister für den Winterdienst beauftragt war. Der Dienstleister gilt als Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB; sein Verschulden wird dem Vermieter zugerechnet wie eigenes. Die Entscheidung betraf ein Wohnraummietverhältnis; für Gewerbeobjekte gilt dieselbe Grundlogik.

  • Die Übertragung auf den Mieter ist voraussetzungsvoll

    Räum- und Streupflichten lassen sich mietvertraglich auf den Mieter übertragen, aber nur klar, ausdrücklich und für abgegrenzte Flächen. Bleibt offen, wer welche Fläche schuldet, fällt die Pflicht im Streitfall auf den Eigentümer zurück.

  • Ohne Nachweis nützt der beste Einsatz nichts

    Der Vorwurf im Schadensfall lautet nie „Sie haben nicht geräumt“, sondern „Sie können nicht belegen, dass Sie geräumt haben“. Entscheidend ist deshalb, ob für den Zeitpunkt des Unfalls ein dokumentierter Einsatz vorliegt.

Diese Hinweise geben den Stand der Rechtsprechung wieder und sind keine Rechtsberatung. Für die Bewertung Ihres Einzelfalls ziehen Sie bitte anwaltlichen Rat hinzu.

BGH, Urteil vom 06.08.2025, VIII ZR 250/23.

Wer uns beauftragt

Finden Sie sich hier wieder?

Eigentümer, der die Pflicht selbst trägt

Die Satzung weist die Räum- und Streupflicht dem Anlieger zu, im Mietvertrag ist nichts anderes geregelt. Sie brauchen jemanden, der zuverlässig vor 7 Uhr fertig ist — und einen Nachweis darüber.

Eigentümer, der sie auf den Mieter übertragen hat

Der Mietvertrag verpflichtet den Mieter, aber ob und wie geräumt wird, sehen Sie nicht. Wir übernehmen die Leistung und dokumentieren sie so, dass beide Seiten dieselbe Grundlage haben.

Verwaltung und Asset Management

Mehrere Objekte, mehrere Satzungen, unterschiedliche Zuständigkeiten. Sie erhalten eine konsolidierte Ansicht über alle Standorte statt Rückfragen bei einzelnen Hausmeistern.

Mieter mit Räumpflicht im Vertrag

Ihr Mietvertrag überträgt Ihnen den Winterdienst für Ihre Flächen. Wir führen ihn aus und liefern Ihnen die Dokumentation, die Sie Ihrem Vermieter vorlegen können.

Leistungsumfang

Was wir räumen, streuen und kontrollieren.

Ausgeführt von regionalen Fachpartnern mit eigenem Gerät, disponiert und dokumentiert von uns.

Gehwege, Eingänge, Treppen

  • Gehwege und Gehwegabschnitte vor dem Objekt
  • Eingangsbereiche, Windfänge, Außentreppen und Podeste
  • Handläufe und Geländer freihalten
  • Wege zu Stellplätzen, Fahrradabstellanlagen und Abfallstandplätzen

Zufahrten, Höfe, Stellplätze

  • Zufahrten, Ladehöfe und Rampen
  • Parkflächen und Fahrgassen
  • Feuerwehrzufahrten und Rettungswege freihalten
  • Flächen für Anlieferung und Entsorgung

Streuen ohne Streusalz

  • Abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt und Granulat
  • Auswahl und Menge nach der Satzung der jeweiligen Stadt
  • Streugutdepots am Objekt, Nachschub in unserer Verantwortung
  • Aufnahme und Entsorgung des Streuguts zum Saisonende

Bei anhaltendem Wetter

  • Kontroll- und Nachstreugänge während des Tages
  • Zusatzeinsätze bei Eisregen und überfrierender Nässe
  • Schneeverbringung und Abtransport, wenn die Lagerflächen erschöpft sind
  • Sichtkontrolle auf Dachlawinen und Eiszapfen, Meldung an den Eigentümer

Vorbereitung und Saisonabschluss

  • Flächenaufnahme und Leistungsplan je Objekt vor Saisonbeginn
  • Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Eigentümer, Mietern und Kommune
  • Prüfung der örtlichen Satzung auf Zeiten, Breiten und zulässige Streumittel
  • Saisonbericht mit allen Einsätzen

Sichtkontrollen auf Dachlawinen und Schneelast sind eine Meldeleistung, keine Bewertung der Standsicherheit. Ist eine statische Beurteilung erforderlich, sagen wir das und holen sie ein.

Ablauf

Sie müssen nicht anrufen, wenn es schneit.

  1. 01

    Wetterüberwachung

    Wir beobachten die Lage für Ihren Standort über die gesamte Saison. Die Einsatzentscheidung liegt bei uns, nicht bei Ihnen.

  2. 02

    Bereitschaft in der Nacht

    Damit die Fläche zu Beginn der Räumpflicht sicher ist, beginnt der Einsatz in den frühen Morgenstunden. Nachts besteht keine Räumpflicht — fertig sein muss es trotzdem, werktags um 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 9 Uhr.

  3. 03

    Ausführung durch den Fachpartner

    Räumen und Streuen nach dem Leistungsplan des Objekts, mit dem für die jeweilige Stadt zulässigen Streumittel.

  4. 04

    Dokumentation vor Ort

    Zeitstempel, Fotos und Angabe des Streuguts werden direkt bei der Ausführung erfasst und landen im Cockpit, nicht in einem Papierbuch im Hausmeisterraum.

  5. 05

    Kontrollgang und Nachstreuen

    Hält der Schneefall an oder überfriert Nässe im Tagesverlauf, folgen Kontroll- und Nachstreugänge bis 20 Uhr. Jeder wird einzeln dokumentiert.

Dokumentation

Was im Cockpit steht, wenn jemand stürzt.

Ein Schadensfall wird Monate später aufgearbeitet. Dann zählt nur, was dokumentiert ist. Für jeden Einsatz halten wir fest:

  • Objekt, Fläche und Abschnitt nach Leistungsplan
  • Datum, Beginn und Ende des Einsatzes
  • Standortnachweis der Ausführung
  • Fotos vor und nach dem Einsatz
  • Art und Menge des verwendeten Streuguts
  • Ausführende Person oder Fachpartner
  • Wetterlage zum Einsatzzeitpunkt
  • Kontrollgänge und Nachstreuungen als eigene Einträge

Sie sehen diese Einträge im Eigentümer-Cockpit — dieselbe Ansicht, in der auch Mieteranliegen, Wartungen und Freigaben laufen. Winterdienst ist damit kein separater Ordner, sondern Teil der Objektakte.

Zum Saisonende erhalten Sie einen Bericht über alle Einsätze. Er dient Ihnen als Nachweis gegenüber Mietern, Versicherern und im Streitfall gegenüber Gericht.

Winterdienstkosten sind grundsätzlich umlagefähige Betriebskosten, wenn dies mietvertraglich vereinbart ist und die Leistung nachgewiesen werden kann. Unsere Dokumentation ist so aufgebaut, dass sie dieser Nachweispflicht genügt. Ob und in welchem Umfang eine Umlage in Ihrem Fall zulässig ist, klären Sie mit Ihrer Verwaltung oder Ihrem Anwalt.

Abrechnung

Saisonpauschale oder Abrechnung je Einsatz.

Beide Modelle sind üblich, beide haben ihre Logik. Wir sagen Ihnen bei der Flächenaufnahme, welches für Ihr Objekt das günstigere ist.

Saisonpauschale

Ein fester Betrag für die gesamte Saison, unabhängig von der Anzahl der Einsätze. Planbar für Ihre Betriebskostenkalkulation, sinnvoll bei Objekten mit hohem Publikumsverkehr und geringer Risikotoleranz. In milden Wintern zahlen Sie mehr als nötig, in harten deutlich weniger.

Abrechnung je Einsatz

Sie zahlen, was tatsächlich geleistet wurde, nachgewiesen über die dokumentierten Einsätze. Günstiger in milden Wintern, dafür ohne festes Budget. Passend für Objekte mit kleineren Flächen oder geringerer Frequenz.

In beiden Modellen ist die Dokumentation enthalten und wird nicht gesondert abgerechnet.

Häufige Fragen

Was Eigentümer zum Winterdienst fragen.

Versorgungsgebiet

Rhein-Neckar und Rhein-Main.

Wir arbeiten in einem zusammenhängenden Korridor entlang der Rheinschiene. Jedes Objekt liegt im Einzugsbereich von Fachpartnern, die es in 30 bis 45 Minuten erreichen — beim Winterdienst der entscheidende Faktor, weil der Einsatz vor Beginn der Räumpflicht abgeschlossen sein muss.

Rhein-Neckar
Mannheim · Heidelberg · Ludwigshafen · Speyer · Worms · Weinheim · Schwetzingen
Rhein-Main
Frankfurt am Main · Offenbach · Eschborn · Darmstadt · Hanau · Rüsselsheim

Objekte außerhalb dieses Korridors nehmen wir nicht an.

Anfrage

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt.

Die Flächenaufnahme gehört vor den ersten Frost. Schicken Sie uns Objektadresse und die Flächen, um die es geht — wir melden uns innerhalb eines Werktags und stimmen einen Begehungstermin ab.