Eigentümer, der die Pflicht selbst trägt
Die Satzung weist die Räum- und Streupflicht dem Anlieger zu, im Mietvertrag ist nichts anderes geregelt. Sie brauchen jemanden, der zuverlässig vor 7 Uhr fertig ist — und einen Nachweis darüber.
Winterdienst
Die Räum- und Streupflicht lässt sich beauftragen, aber nicht abgeben: Für das Verschulden seines Dienstleisters haftet der Eigentümer wie für eigenes. Wir räumen und streuen satzungskonform — und dokumentieren jeden Einsatz zeitgestempelt, damit Sie im Schadensfall etwas in der Hand haben.
Einsatz vor Beginn der Räumpflicht · Satzungskonform, ohne Streusalz auf Gehwegen · Jeder Einsatz mit Zeitstempel und Foto
Zeiten und Streugutregeln nach der Satzung der Stadt Mannheim; in anderen Städten gelten abweichende Vorgaben.
Ausgangslage
Die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege liegt bei der Gemeinde und wird per Satzung auf die Anlieger übertragen. Wer diese Pflicht weitergibt — an einen Mieter oder an einen Dienstleister — verliert sie damit nicht.
Der Bundesgerichtshof hat am 6. August 2025 entschieden, dass ein Vermieter für den Sturz seines Mieters auf einer nicht geräumten Gemeinschaftsfläche haftet — auch dann, wenn das Gebäude einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört und ein Dienstleister für den Winterdienst beauftragt war. Der Dienstleister gilt als Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB; sein Verschulden wird dem Vermieter zugerechnet wie eigenes. Die Entscheidung betraf ein Wohnraummietverhältnis; für Gewerbeobjekte gilt dieselbe Grundlogik.
Räum- und Streupflichten lassen sich mietvertraglich auf den Mieter übertragen, aber nur klar, ausdrücklich und für abgegrenzte Flächen. Bleibt offen, wer welche Fläche schuldet, fällt die Pflicht im Streitfall auf den Eigentümer zurück.
Der Vorwurf im Schadensfall lautet nie „Sie haben nicht geräumt“, sondern „Sie können nicht belegen, dass Sie geräumt haben“. Entscheidend ist deshalb, ob für den Zeitpunkt des Unfalls ein dokumentierter Einsatz vorliegt.
Diese Hinweise geben den Stand der Rechtsprechung wieder und sind keine Rechtsberatung. Für die Bewertung Ihres Einzelfalls ziehen Sie bitte anwaltlichen Rat hinzu.
BGH, Urteil vom 06.08.2025, VIII ZR 250/23.
Wer uns beauftragt
Die Satzung weist die Räum- und Streupflicht dem Anlieger zu, im Mietvertrag ist nichts anderes geregelt. Sie brauchen jemanden, der zuverlässig vor 7 Uhr fertig ist — und einen Nachweis darüber.
Der Mietvertrag verpflichtet den Mieter, aber ob und wie geräumt wird, sehen Sie nicht. Wir übernehmen die Leistung und dokumentieren sie so, dass beide Seiten dieselbe Grundlage haben.
Mehrere Objekte, mehrere Satzungen, unterschiedliche Zuständigkeiten. Sie erhalten eine konsolidierte Ansicht über alle Standorte statt Rückfragen bei einzelnen Hausmeistern.
Ihr Mietvertrag überträgt Ihnen den Winterdienst für Ihre Flächen. Wir führen ihn aus und liefern Ihnen die Dokumentation, die Sie Ihrem Vermieter vorlegen können.
Leistungsumfang
Ausgeführt von regionalen Fachpartnern mit eigenem Gerät, disponiert und dokumentiert von uns.
Sichtkontrollen auf Dachlawinen und Schneelast sind eine Meldeleistung, keine Bewertung der Standsicherheit. Ist eine statische Beurteilung erforderlich, sagen wir das und holen sie ein.
Ablauf
Wir beobachten die Lage für Ihren Standort über die gesamte Saison. Die Einsatzentscheidung liegt bei uns, nicht bei Ihnen.
Damit die Fläche zu Beginn der Räumpflicht sicher ist, beginnt der Einsatz in den frühen Morgenstunden. Nachts besteht keine Räumpflicht — fertig sein muss es trotzdem, werktags um 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 9 Uhr.
Räumen und Streuen nach dem Leistungsplan des Objekts, mit dem für die jeweilige Stadt zulässigen Streumittel.
Zeitstempel, Fotos und Angabe des Streuguts werden direkt bei der Ausführung erfasst und landen im Cockpit, nicht in einem Papierbuch im Hausmeisterraum.
Hält der Schneefall an oder überfriert Nässe im Tagesverlauf, folgen Kontroll- und Nachstreugänge bis 20 Uhr. Jeder wird einzeln dokumentiert.
Dokumentation
Ein Schadensfall wird Monate später aufgearbeitet. Dann zählt nur, was dokumentiert ist. Für jeden Einsatz halten wir fest:
Sie sehen diese Einträge im Eigentümer-Cockpit — dieselbe Ansicht, in der auch Mieteranliegen, Wartungen und Freigaben laufen. Winterdienst ist damit kein separater Ordner, sondern Teil der Objektakte.
Zum Saisonende erhalten Sie einen Bericht über alle Einsätze. Er dient Ihnen als Nachweis gegenüber Mietern, Versicherern und im Streitfall gegenüber Gericht.
Winterdienstkosten sind grundsätzlich umlagefähige Betriebskosten, wenn dies mietvertraglich vereinbart ist und die Leistung nachgewiesen werden kann. Unsere Dokumentation ist so aufgebaut, dass sie dieser Nachweispflicht genügt. Ob und in welchem Umfang eine Umlage in Ihrem Fall zulässig ist, klären Sie mit Ihrer Verwaltung oder Ihrem Anwalt.
Abrechnung
Beide Modelle sind üblich, beide haben ihre Logik. Wir sagen Ihnen bei der Flächenaufnahme, welches für Ihr Objekt das günstigere ist.
Ein fester Betrag für die gesamte Saison, unabhängig von der Anzahl der Einsätze. Planbar für Ihre Betriebskostenkalkulation, sinnvoll bei Objekten mit hohem Publikumsverkehr und geringer Risikotoleranz. In milden Wintern zahlen Sie mehr als nötig, in harten deutlich weniger.
Sie zahlen, was tatsächlich geleistet wurde, nachgewiesen über die dokumentierten Einsätze. Günstiger in milden Wintern, dafür ohne festes Budget. Passend für Objekte mit kleineren Flächen oder geringerer Frequenz.
In beiden Modellen ist die Dokumentation enthalten und wird nicht gesondert abgerechnet.
Häufige Fragen
Versorgungsgebiet
Wir arbeiten in einem zusammenhängenden Korridor entlang der Rheinschiene. Jedes Objekt liegt im Einzugsbereich von Fachpartnern, die es in 30 bis 45 Minuten erreichen — beim Winterdienst der entscheidende Faktor, weil der Einsatz vor Beginn der Räumpflicht abgeschlossen sein muss.
Objekte außerhalb dieses Korridors nehmen wir nicht an.
Anfrage
Die Flächenaufnahme gehört vor den ersten Frost. Schicken Sie uns Objektadresse und die Flächen, um die es geht — wir melden uns innerhalb eines Werktags und stimmen einen Begehungstermin ab.